Für medizinische Versorgung und eventuelle Rücktransporte während eines Auslandsaufenthalts ist die Auslandskrankenversicherung die passende Wahl. Sie übernimmt Kosten, die du sonst selbst tragen müsstest.
Die Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn du weniger als ein Jahr im Ausland verbringst. Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die erst ab einem Jahr greift.
Stornogebühren des Reiseveranstalters werden von dieser Versicherung übernommen, falls du deine Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit absagen musst. So bleiben dir finanzielle Folgen erspart.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung, deckt die Reiseabbruchversicherung jedoch nur dringliche Stornierungsgründe ab. Ein spontaner Abbruch aus persönlichen Gründen wird nicht erstattet.
Im Falle eines Unfalls, bei dem du eine Person oder deren Eigentum schädigst, übernimmt diese Versicherung die entstandenen Kosten für dich. So bist du abgesichert.
Für den Fall einer schweren Verletzung mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub passiert, deckt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten ab. So kannst du dich auf deine Genesung konzentrieren.
Die Reisegepäckversicherung übernimmt die Kosten bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks bis zu einer festgelegten Summe. Dein Reisegepäck ist somit abgesichert.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland schützt dich diese Versicherung. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich aus verschiedenen Rechtsschutzarten zusammensetzen, wie z.B. Straf-Rechtsschutz oder Schadenersatz-Rechtsschutz.
Bei Unfällen im Ausland bieten Assistance-Leistungen vor Ort Unterstützung. Die Assistance-Versicherung übernimmt organisatorische Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation von Rückreisen oder Krankenbesuchen und vieles mehr, um dir in schwierigen Situationen zu helfen.
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